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Nachgefragt bei: Claudia Schieblon

Claudia Schieblon, FAZ, 10.09.1999

Das veränderte Berufsrecht der Rechtsanwälte läßt Marketing in beschränktem Umfang zu. Welche Möglichkeiten eröffnen sich damit und wie lassen sie sich nutzen?

Marketing ist für Kanzleien nichts völlig Neues. Es wurde schon immer betrieben in Form von Seminaren, Vorträgen und Publikationen. Seit zwei Jahren ist als Marketing nun alles erlaubt, was sachlich unterrichtet und nicht darauf abzielt, einen Auftrag im Einzelfall zu erhalten. Die Grauzone der Standesregeln ist allerdings groß, so daß sich immer wieder Anwaltskammern mit den Marketingmaßnahmen einzelner Kanzleien beschäftigen. Das führt zum Teil wieder zu regionalen Einschränkungen.

Die gängigsten Formen der Werbung sind Broschüren, Pressearbeit oder der Internetauftritt. Mandantenveranstaltungen, Sponsoringmaßnahmen oder "Road-Shows" bilden hingegen noch die Ausnahme. Marketing ist zur Zeit eines der populärsten Themen bei Seminaren und Kongressen. Es wird zunehmend als notwendig erachtet um den Anfordernissen des sich ändernden Marktes gerecht zu werden. Die steigende Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte, der nationale wie internationale Wettbewerb und nicht zuletzt die wachsenden Ansprüche der Mandanten setzen die Kanzleien unter Druck. Die Fusionen, die man seit einiger Zeit unter Sozietäten beobachten kann, sind nur eine Auswirkung davon.

Die Mandanten erwarten heute, daß Anwaltskanzleien - wie alle anderen Unternehmen auch - ihre Kompetenzen und Erfahrungen darstellen. Die Anwälte haben sich bislang immer als Wahrer des Rechts und nicht als Dienstleister gesehen. Nun müssen sie umdenken, und das ist kaum von heute auf morgen möglich.

Es ist unvermeidlich daß sich Mandanten, Presse und andere Multiplikatoren einen Eindruck von der Kanzlei und deren Arbeit machen. Wenn keine oder unvollständige Informationen gegeben werden, wird dieser Eindruck zwangsläufig lücken- und fehlerhaft sein. Daher ist es wichtig, selbst ausreichend und gezielt zu informieren.

Drei Punkte sind bei der praktischen Marketingarbeit zu beachten:
  • Marketing wird nur allzuoft auf "Werbung" reduziert und gleichgesetzt mit der Kanzleibroschüre oder der Anzeige im örtlichen Branchenbuch. Doch Marketing ist viel mehr. Es umfaßt die gesamte interne und externe Kommunikation, die Art und Vielfalt der angebotenen Leistung, deren Preis sowie die Wege, auf denen die Rechtsberatung zu ihrem Käufer gelangen soll.

  • Die Möglichkeiten des Marketings sind nur dort wirkungsvoll und rentabel eingesetzt, wo professionell gearbeitet wird. Höchst unprofessionell wird dagegen jeder Broschürentext, der zuvor von allen Partnern überarbeitet wurde. Jede Pressemitteilung zu einem aktuellen Thema, die zwei Wochen auf die Genehmigung der Partnerversammlung warten muß, wird zu einem alten Hut. Professionalität im Marketing heißt, auch die Grenzen eigener Kompetenzen zu sehen und Fachleute einzubeziehen.

  • Marketing wird von allen Mitarbeitern einer Kanzlei umgesetzt. Dies wird oft vernachlässigt, sobald es jemanden gibt, der für das Marketing zuständig ist. Jede Telefonistin oder Sekretärin hat neben den Anwälten wichtige Kontaktmöglichkeiten und repräsentiert die Kanzlei nach außen. Die Rechtsberatung ist eine immaterielle und personenbezogene Dienstleistung. Deshalb sind "weiche" Faktoren wie Zuverlässigkeit, Vertrauen, Schnelligkeit der Bearbeitung oder Freundlichkeit im Umgang äußerst wichtig, um die Mandantenerwartung zu erfüllen oder gar zu übertreffen.



In zahlreichen Sozietäten gibt es eine Vielzahl von "'mitarbeitenden Firmeneigentümer", die bis in die kleinsten Entscheidungen mitreden möchten. Marketing wird aber nur dort effektiv praktiziert, wo hierfür Strukturen und Kompetenzen in der Kanzlei klar geregelt sind. Dann werden Marketingentscheidungen nicht verschleppt und man kann auf kurzfristige Anfragen oder Problemsituationen reagieren. Sind Ziele und Prinzipien des Marketings von allen festgelegt worden, können die täglichen Marketingentscheidungen auch von Einzelnen verantwortet werden. Mit einer solchen Struktur wäre eine der Hauptschwierigkeiten des Marketings in größeren Sozietäten behoben.

Noch ist das anwaltliche Marketing in der Entwicklung. Die gesamte Anwaltschaft nimmt Einfluß darauf, welche Formen der Darstellung gewählt und welche Mittel zukünftig genutzt werden. Dabei ist die anwaltliche Dienstleistung natürlich keine beliebige Serviceleistung. Den gehobenen Status des Berufsstandes gilt es zu wahren. Die Wahl der Mittel und die Art und Weise der Darstellung sind dabei von großer Bedeutung, um dem Berufsstand weiterhin seine Achtung in der Bevölkerung zu erhalten. Auf billige Effekte und reißerische Aufmachung sollte deshalb verzichtet werden. Das schadet auf Dauer nicht nur der Anwaltschaft, sondern auch dem Initiator.

Claudia Schieblon
Leitung PMN
Marketing für Anwaltskanzleien


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